

Kennzeichnungsberechtigung
Dem SGV ist gemäß des § 59 des Landschaftsgesetzes NRW die Aufgabe übertragen,
das Wanderwegenetz zu markieren und zu pflegen.
Er ist damit Dienstleister für die Kommunen und Naturparke.
Die Wegemarkierungsarbeiten dienen dem Landschaftsschutz in dem sie die Erholungssuchenden über vorgezeichnete Wege durch die Natur lenken. Andere Landschaftsteile werden dadurch weniger beunruhigt.
Hinweise zur Wanderwegemarkierung unter Wanderwege
Die Treffen
Der Arbeitskreis "Wege" trifft sich im Frühjahr eines Jahres, also vor Beginn der Wanderwegemarkierung und im Herbst nach Beendigung der Wanderwegemarkierung. Jährlich werden insgesamt 2915 Km Hauptwander-, Rundwander-, Ortswander- und Verbindungswanderwege im Bereich Emscher-Lippe markiert.
Unsere Bezirkswegewarte leiten diesen Kreis.
19.04. Do
Arbeitskreis der Wegezeichner
Gaststätte Heidestübchen, 45711 Ahsen, Ahsener Allee 3
Beginn 10:30 Uhr, Fachreferent für Wege: Horst Wieczorek
25.10. Do
Arbeitskreis der Wegezeichner
Gaststätte Heidestübchen, 45711 Ahsen, Ahsener Allee 3
Beginn 10:30 Uhr, Fachreferent für Wege: Horst Wieczorek
Hinweis
Weil z.B. durch Straßenbauten usw. die Wegemarkierungen und auch die
Wanderkarten ständig aktualisiert werden müssen, wären wir im Falle örtlicher
Änderungen für eine kurze Mitteilung dankbar.
Interessenten für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Wegemarkierer, melden sich
bei den Fachreferenten.
Bitte benutzen Sie das Kontaktformular.
Fachreferent für Wege
Horst Wieczorek, Tel.: 02595 / 33 91, Mail: horst.wieczorek @ arcor.de
Wilhelm Höhner, Tel.:02361 / 59 956, Mail: willi-hoe @ versanet.de